Auktion 113 Schmuck Uhren Silber und Münzen März 2025
15.3.25
Schloßstr. 21 31558 Hagenburg, Deutschland
Die Auktion ist beendet

LOS 30:

Deckeldose mit Malachit, Art Déco um 1920


Startpreis:
150
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Kennzeichen:

Deckeldose mit Malachit, Art Déco um 1920
Deckeldose mit Malachit, Art Déco um 1920 Runder zylindrischer Korpus aus Kristallglas mit eingeschliffenen schmalen Facetten. Flacher Deckel aus 925er Silber, in der Mitte eingesetzter runder Knauf aus Malachit. Marke: 925, sowie F.C. im Oval (nicht indent. H.: 7 cm, Dm.: 10 cm.

Allgemeine Geschäftsbedingungen / 
Versteigerungsbedingungen

Kunst- u. Auktionshaus Schloß Hagenburg GmbH in Hagenburg

Mit der per­sön­li­chen, schrift­li­chen oder te­le­fo­ni­schen Teil­nah­me an der Ver­stei­ge­rung sowie des an­schlie­ßen­den Nach- und Frei­hand­ver­kaufs wer­den fol­gen­de Be­din­gun­gen an­er­kannt:

1. Das Kunst­auk­ti­ons­haus Schloß Ha­gen­burg führt die Ver­stei­ge­rung im Namen und für Rech­nung des Auf­trag­ge­bers durch. Die Mehr­wert­steu­er ent­fällt nur auf die Pro­vi­si­on. Ist eine Ka­ta­lo­gnum­mer mit einem Stern ver­se­hen, so wird das Ob­jekt im ei­ge­nen Namen für frem­de Rech­nung ver­stei­gert. Bei einem Ver­kauf ist dann die MwSt. auf die Ge­samt­sum­me aus Zu­schlag und Auf­geld fäl­lig.

2. Die Ka­ta­log­be­schrei­bun­ge n, wie auch münd­lich oder schrift­lich ab­ge­ge­be­ne Er­klä­run­gen, si­chern keine Ei­gen­schaf­ten im Sinne von § 459 ff BGB zu. Dies gilt auch für jeg­li­che An­ga­ben über Zu­stand, Alter, Ur­sprung, Au­then­ti­zi­tät, Echt­heit, Zu­schrei­bung, sowie Ka­ta­log Schätz­prei­se. Sie sind als Mei­nungs­äu­ße­rung, nicht je­doch als Tat­sa­che an­zu­se­hen. Alle zur Ver­stei­ge­rung ge­lan­gen­den Ge­gen­stän­de kön­nen vor der Auk­ti­on be­sich­tigt und ge­prüft wer­den. D

it­punkt des Zu­schlags be­fin­den, ohne Ge­währ und Haf­tung für of­fe­ne oder ver­steck­te Män­gel.

schä­di­gung, Ver­wechs­lung geht mit dem Zu­schlag auf den Er­stei­ge­rer über.

3. Der Ver­stei­ge­rer hat das Recht, Lose zu ver­ei­ni­gen, zu tren­nen, aus­zu­las­sen, zu­rück­zu­zie­hen oder au­ßer­halb der Rei­hen­fol­ge aus­zu­bie­ten. Der Auf­ruf be­ginnt in der Regel zu dem im Ka­ta­log ge­nann­ten Richt­preis. Re­gel­mä­ßig wird um 10% ge­stei­gert. Ein er­klär­tes Gebot bleibt bis zum Ab­schluß der Ver­stei­ge­rung über die be­tref­fen­de Ka­ta­log-Num­mer wirk­sam. Der Zu­schlag wird er­teilt, wenn nach drei­ma­li­gem Auf­ruf eines Ge­bo­tes kein Über­ge­bot ab­ge­ge­ben wird. Er­folgt ein Zu­schlag unter Vor­be­halt, so ist der Bie­ter (gem. § 158 BGB) auf die Dauer von sechs Wo­chen ab dem Tag des Zu­schlags an sein Gebot ge­bun­den. Er­hält er nicht in­ner­halb die­ser Zeit den vor­be­halt­lo­sen Zu­schlag, so er­lischt es. Ein unter Vor­be­halt er­teil­ter Zu­schlag wird wirk­sam, wenn der Ver­stei­ge­rer das Gebot in­ner­halb von sechs Wo­chen nach dem Tag der Ver­stei­ge­rung schrift­lich durch ent­spre­chen­de Rech­nung be­stä­tigt. Der Zu­schlag ver­pflich­tet zur Ab­nah­me.

4. Schrift­li­che Kauf­ver­trä­ge wer­den vom Ver­stei­ge­rer ge­wis­sen­haft, ohne Ex­tra­be­rech­nung, aber ohne Ge­währ aus­ge­führt. Schrift­li­che Biet­auf­trä­ge müs­sen 1 Tag vor der Ver­stei­ge­rung ein­ge­gan­gen sein. Die ge­bo­te­nen Prei­se be­inhal­ten nicht das Auf­geld und die MwSt. Maß­geb­lich ist die Ka­ta­lo­gnum­mer, nicht die Be­zeich­nung des Ge­gen­stan­des. Jedes Gebot wird nur mit dem Be­trag in An­spruch ge­nom­men, der er­for­der­lich ist, um an­de­re Ge­bo­te zu über­bie­ten. Der er­teil­te Biet­auf­trag ist un­wi­der­ruf­lich und ver­bind­lich und hat Gül­tig­keit für die Auk­ti­on und den an­schlie­ßen­den Nach- und Frei­hand­ver­kauf. Er er­lischt 8 Wo­chen nach der Auk­ti­on. a) Te­le­fo­ni­sches Mit­stei­gern auf be­stimm­te Ob­jek­te setzt bei den ein­zel­nen Po­si­tio­nen je­weils einen Min­dest-Ka­ta­log­preis von € 150 vor­aus. Te­le­fo­ni­sche Ge­bo­te müs­sen vor der Auk­ti­on schrift­lich be­stä­tigt wer­den. Mit dem An­trag zum te­le­fo­ni­schen Bie­ten er­klärt sich der Bie­ter mit der Auf­zeich­nung des Te­le­fon­ge­sprä­ches ein­ver­stan­den. Soll­te die te­le­fo­ni­sche Ver­bin­dung nicht zu­stan­de kom­men oder die Ver­bin­dung wäh­rend des Biet­ablaufs un­ter­bro­chen wer­den, so ist der Ver­stei­ge­rer be­voll­mäch­tigt, bis zum im Ka­ta­log ab­ge­druck­ten Schätz­preis für den Te­le­fon­bie­ter zu bie­ten. Der Ver­stei­ge­rer über­nimmt keine Ge­währ für die Be­ar­bei­tung der Ge­bo­te. Ins­be­son­de­re haf­tet er nicht für das Zu­stan­de­kom­men oder die Auf­recht­er­hal­tung der Te­le­fon­lei­tung oder Über­mitt­lungs­feh­ler.

5. Jeder Bie­ter ist ver­pflich­tet, sich vor der Ver­stei­ge­rung eine Bie­ter­num­mer geben zu las­sen und Name und Adres­se zu hin­ter­las­sen. Der Bie­ter hat in ei­ge­nem In­ter­es­se auf das ihm über­ge­be­ne Num­mern­schild zu ach­ten, um Miss­brauch durch Drit­te zu ver­hin­dern. Der Zu­schlag wird er­teilt, wenn nach drei­ma­li­gem Auf­ruf kein Über­ge­bot ab­ge­ge­ben wird. Der Ver­stei­ge­rer kann ihn aber auch ohne An­ga­be von Grün­den ver­wei­gern. Im Falle einer sol­chen Ver­wei­ge­rung des Zu­schla­ges, bleibt das un­mit­tel­bar vor­her ab­ge­ge­be­ne Gebot ver­bind­lich. Wenn meh­re­re Per­so­nen das glei­che Gebot ab­ge­ben, ent­schei­det das Los.

6. Der Zu­schlag ver­pflich­tet zur Zah­lung und Ab­nah­me. Das Ei­gen­tum an den Ver­stei­ge­rungs­ge­gen­s tän­den geht erst mit voll­stän­di­gem Aus­gleich aller For­de­run­gen des Ver­stei­ge­rers an den Käu­fer über. Die Ge­fahr des zu­fäl­li­gen Un­ter­gangs und der zu­fäl­li­gen Ver­schlech­te­rung (gem.§ 446, 447 BGB) des Ge­gen­stan­des geht mit dem Zu­schlag an den Käu­fer über.

7. Gem. § 25a UStG un­ter­lie­gen alle Lie­fe­run­gen der Dif­fe­renz­be­steue­rung: Zum Zu­schlags­preis ist ein Auf­geld von 20% an den Ver­stei­ge­rer zu ent­rich­ten, zzgl. der auf das Auf­geld an­fal­len­den ge­setz­li­chen. MwSt. Der Ge­samt­be­trag ist mit dem Zu­schlag fäl­lig und zahl­bar in bar oder gegen Scheck mit Vor­la­ge der Scheck­kar­te. Die For­de­rung aus­wär­ti­ger Er­stei­ge­rer, die schrift­lich oder te­le­fo­nisch ge­bo­ten haben, wird mit Rech­nungs­stel­lung fäl­lig. An­fal­len­de Bank­spe­sen gehen zu Las­ten des Er­stei­ge­rers.

8. Für in­ner­ge­mein­schaft­li­c he Aus­fuhr­lie­fe­run­gen ist die Steu­er­be­frei­ung aus­ge­schlos­sen. Bei Aus­fuhr­lie­fe­run­gen in Dritt­län­der wird dem Käu­fer die Um­satz­steu­er er­stat­tet, so­bald dem Ver­stei­ge­rer der Aus­fuhr- und Ab­neh­mer­nach­weis vor­liegt.

9. Der Kauf­preis wird mit dem Zu­schlag fäl­lig und ist in bar ein­zu­zah­len. Bei Er­werb durch schrift­li­ches oder te­le­fo­ni­sches Gebot wird die For­de­rung mit Zu­gang der Rech­nung fäl­lig. Zah­lun­gen sind in Euro an den Ver­stei­ge­rer zu leis­ten. Der Ver­stei­ge­rer ist nicht ver­pflich­tet, Zah­lun­gen in aus­län­di­scher Wäh­rung ent­ge­gen­zu­neh­men. Nimmt er diese an, so gehen et­wai­ge Kurs­ver­lus­te sowie Bank­spe­sen zu Las­ten des Käu­fers. Er­stei­ger­tes Auk­ti­ons­gut wird erst nach ge­leis­te­ter Bar­zah­lung aus­ge­lie­fert. Geht die Zah­lung nicht recht­zei­tig ein, so haf­tet der Käu­fer auch ohne Mah­nung für alle hier­aus ent­ste­hen­den Schä­den. Eine Stun­dung wird nicht ge­währt. Bei Zah­lungs­ver­zug gilt die ab 1. Mai 2000 in Kraft ge­tre­te­ne Neu­re­ge­lung gem. § 288 Abs. 1 BGB. a) Wäh­rend oder mit­tel­bar nach der Ver­stei­ge­rung aus­ge­stell­te Rech­nun­gen be­dür­fen wegen Über­las­tung der Buch­hal­tung einer be­son­de­ren Nach­prü­fung und evtl. Be­rich­ti­gung; Irr­tum vor­be­hal­ten.

10. Ge­gen­stän­de, die nicht un­ver­züg­lich, spä­tes­tens je­doch 10 Tage nach der Auk­ti­on bzw. 10 Tage nach er­folg­ter Rech­nungs­stel­lung, so­fern diese im Nach­ver­kauf er­wor­ben wur­den, ab­ge­holt wer­den, kön­nen im Namen sowie auf Kos­ten des Käu­fers bei einem Spe­di­teur ein­ge­la­gert wer­den. Eine Haf­tung für Be­schä­di­gung, Ver­lust oder Ver­wech­se­lung lehnt der Ver­stei­ge­rer ab. Eine Ver­sen­dung er­folgt nur auf aus­drück­li­chen Wunsch des Er­wer­bers aus­nahms­los auf des­sen Kos­ten und Ge­fahr.

11. Die Kos­ten einer et­wai­gen Rechts­ver­fol­gung im Aus­land trägt der Käu­fer, so­weit sie nach dem je­wei­li­gen na­tio­na­len Recht nicht er­stat­tungs­fä­hig sind.

12. Er­fül­lungs­ort und Ge­richts­stand ist Stadtha­gen. Es gilt deut­sches Recht. Soll­ten eine oder meh­re­re Be­stim­mun­gen die­ser Ver­stei­ge­rungs­be­din­g un­gen ganz oder teil­wei­se un­wirk­sam sein, bleibt die Wirk­sam­keit der üb­ri­gen Be­stim­mun­gen davon un­be­rührt.

13. Für Funk­ti­ons­fä­hig­keit und Kom­plett­heit von Uhren kann keine Ga­ran­tie über­nom­men wer­den!! Wir bit­ten In­ter­es­sen­ten sich per­sön­lich vom Zu­stand zu über­zeu­gen!

14. So­lan­ge Ka­ta­lo­g­in­ha­ber, Auk­ti­ons­teil­neh­mer und Bie­ter sich nicht ge­gen­tei­lig äu­ßern, ver­si­chern sie, daß sie den Ka­ta­log und die darin ent­hal­te­nen zeit­ge­schicht­li­chen und mi­li­tär­his­to­ri­s chen Ge­gen­stän­de aus der Zeit 1933-1945 nur zu Zwe­cken der staats­bür­ger­li­chen Auf­klä­rung, der Ab­wehr ver­fas­sungs­wid­ri­ger und ver­fas­sungs­feind­li­cher Be­stre­bun­gen, der wis­sen­schaft­li­chen und kunst­his­to­ri­schen For­schung, der Auf­klä­rung oder der Be­richt­er­stat­tung über die Vor­gän­ge des Zeit­ge­sche­hens oder der mi­li­tär­his­to­ri­s chen und uni­form­kund­li­chen For­schung er­wer­ben (§86a StGB). Das Auk­ti­ons­haus, der Ver­stei­ge­rer und die Ein­lie­fe­rer bie­ten diese Ge­gen­stän­de nur unter die­sen Vor­aus­set­zun­gen an. Mit der Ab­ga­be von Ge­bo­ten für Ge­gen­stän­de, die mit Em­ble­men des Drit­ten Rei­ches ver­se­hen sind, ver­pflich­tet sich der Bie­ter dazu, diese Dinge nur für his­to­risch-wis­sen­schaft­li ­che Zwe­cke zu er­wer­ben und in kei­ner Weise pro­pa­gan­dis­tisch im Sinne des §86a StGB zu be­nut­zen.

Wich­ti­ger Hin­weis: Tech­nisch be­dingt kann es zu Ab­wei­chun­gen in der Bild­wie­der­ga­be zwi­schen Print-Ka­ta­log und In­ter­net-Fo­tos kom­men. Dies be­trifft so­wohl Kon­trast als auch Farb­wie­der­ga­be. Es wird daher emp­foh­len, sich per­sön­lich einen Ein­druck der ab­ge­bil­de­te­ten Ob­jek­te zu ver­schaf­fen.

Kunst und Auk­ti­ons­haus Schloß Ha­gen­burg GmbH im Sep­tem­ber 2021

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